Ablagemappen Verwaltung

Einwohner- und Fremdenkontrolle

Informationen

Abmeldung/Wegzug/Schweizer und Ausländer

Sie ziehen aus Rütschelen weg?

Damit wir den Wegzug im Einwohnerregister von Rütschelen erfassen können, hat Ihre Abmeldung spätestens am Tag des Wegzugs unter Vorweisung eines amtlichen Ausweisdokumentes zu erfolgen.

Adressänderung/Umzug/Ausländer

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Adressänderungen von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern werden dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Adressänderung ist kostenpflichtig. Sobald wir die Adressänderung vom Migrationsdienst des Kantons Bern retour erhalten haben, werden Sie schriftlich über die Kosten informiert.

Folgende Dokumente werden für die Adressänderung benötigt:

  • Ausländerausweis
Adressänderung/Umzug/Schweizer

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Damit wir die Adressänderung im Einwohnerregister von Rütschelen erfassen können, haben Sie Ihre Adressänderung innert 14 Tagen ab Umzugsdatum zu melden.

Die Adressänderung ist kostenlos.

Anmeldung/Zuzug/Ausländer

Herzlich willkommen in Rütschelen!

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie ausländischer Staatsbürger / ausländische Staatsbürgern sind:

  • Heimatliches Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassenkarte

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 25.00 pro volljährige Person (Gemeindegebühr).

Anmeldung/Zuzug/Schweizer

Herzliche willkommen in Rütschelen!

Damit wir Sie im Einwohnerregister von Rütschelen erfassen können, hat Ihre Anmeldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum zu erfolgen.


Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis im Original
  • Scheidungsurteil, wenn Kinder noch minderjährig sind
  • Unterhaltsvereinbarung, wenn Eltern von Kindern nicht verheiratet sind
  • Krankenkassenkarte

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person (Gebühr Niederlassungsausweis).

Arbeitsvermittlung RAV
Pass/Identitätskarte

Das nächste Ausweiszentrum für Rütschelen befindet in 4900 Langenthal, Melchnaustrasse 28

Öffnungszeiten Reservationszentrale Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr

Tel.Nr. 031 635 40 00

Sprachliche Integration

fide-Test

Todesfall

Sie haben einen schmerzhaften Verlust erlitten. Trotz dieser traurigen Situation werden Sie in der kommenden Zeit  Behördengänge und andere Aufgaben zu bewältigen haben.

  • Stirbt eine Person Zuhause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden.
  • Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt für die ärztliche Todesbescheinigung. 
  • Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Kantonspolizei verständigt werden.
  • Falls Sie eine Bestattungsfirma beauftragen, nimmt Ihnen diese alle Formalitäten ab. 

Für das Organisieren der Bestattung ist die Kircheinwohnergemeinde Lotzwil http://wwww.kirche-lotzwil.ch zuständig.
Melden Sie sich bitte beim Sigristen Andreas Schrag, 078 608 25 22.

Siegelungsverfahren
Das Siegelungsprotokoll wird innert 7 Tagen nach dem Tod durch den Vertreter der Gemeinde aufgenommen.

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Rütschelen
Dorf 41
4933 Rütschelen

Telefon: 062 922 79 21

gemeinde@ruetschelen.ch

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
08.00 - 11.45 Uhr

Donnerstag
08.00 - 11.45 und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag geschlossen

Aktuelles

Auf Anfrage bedienen wir Sie auch gerne ausserhalb der offiziellen Bürozeiten.