Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton als gross beurteilt (Stufe 4). Geltende Massnahmen
Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag
verboten.





