Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe! Feuerwerksverbot bis 6. August 2026!

Mitteilung vom
23. Juli 2026

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton als gross beurteilt (Stufe 4). Geltende Massnahmen
Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag
verboten.
In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist dürr und kann sich sehr leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadelholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung!: Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung.

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